Verhandlungen mit den Kostenträgern

Verhandlungen mit den Kostenträgern (SGB VIII, XI und XII)

Entgeltverhandlungen mit den zuständigen Kostenträgern (Leistungsträgern) wie z.B: Jugendämtern, Kranken-/Pflegekassen, Landschaftsverbänden, Städten und Kommunen etc. ist für fast alle Einrichtungen in der Sozialwirtschaft die Grundlage zur Umsetzung ihrer Konzeption. Leistungsverträge und Qualitätsvereinbarungen stellen hohe Anforderungen an das Management.

Beratungsleistung konkret:

  • Strategieberatung im Vorfeld des Abschlusses von Leistungs-, Qualitäts- (entwicklungs-) und Entgeltvereinbarung
  • Kalkulation und Verhandlung der Vereinbarungen mit dem entsprechenden Kostenträger (Leistungsträger)
  • Beratung bei der Umsetzung der Verhandlungsergebnisse
  • Hervorragende Kontakte zu Behörden, Verbänden und Institutionen
  • Vorbereitung und Begleitung von Schiedsstellenverfahren

Anlassprüfung

Liegen begründete Anhaltspunkte dafür vor, dass der Leistungserbringer die Leistungen nicht in der vereinbarten Qualität erbringt, ist es ratsam, dass ein sachverständiger Dritter als „Un- parteiischer“ den Sachverhalt aufklärt. Meine bundesweite (Verhandlungs-) Erfahrung auf Seiten der Leistungsträger und des Leistungserbringers ermöglicht, einen objektiven Blick auf die Problemkonstellationen zu werfen.

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